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Wissen Optionscheine
Claus Ebert
Version 0.03
Wissen zu Optionsscheinen
1.1 Warum Optionsscheine (Hebeleffekt)
Eine gut Frage
Optionsscheine, auch „Warrants” genannt, verbriefen das Recht,
nicht aber die Pflicht, eine bestimmte Anzahl eines Basiswerts
(das kann beispielsweise eine Aktie oder eine Währung sein)
zu einem festgelegten Preis a) während der Laufzeit (amerikanisch) oder
b) am Ende der Laufzeit (europäisch) zu kaufen (Call) bzw. zu verkaufen (Put).
Es stellt sich die grundlegende Frage, aus welchen Gründen ein Anleger in einen
Optionsschein investieren sollte und nicht unmittelbar in den zugrundeliegenden Basiswert?
Die Antwort auf diese Frage gibt folgendes Beispiel:
Nehmen wir an, ein Anleger erwirbt eine Aktie zu einem Kurs von 100 Euro. Zehn Tage später notiert die Aktie bei 110 Euro.
Die Rendite, die der Anleger somit mit diesem Aktieninvestment erzielt, liegt bei 10 Prozent.
Gewinn 10
Rendite Aktienanlage = ------------- = --- = 10%
Einstandskurs 100
Welche Rendite würde nun ein Investment in einen Optionsschein in dem gegebenen Szenario erzielen?
Nehmen wir an, es existiert ein Kaufoptionsschein auf die Aktie mit einer Restlaufzeit von 10 Tagen.
Der Basispreis soll bei 90 Euro liegen. Das bedeutet, dass der Anleger das Recht hat, innerhalb
der kommenden 10 Tage die zugrunde liegende Aktie für 90 Euro zu erwerben.
Da die Aktie selbst bei 100 Euro notiert, wird der Kaufoptionsschein nicht weniger als 10 Euro kosten.
Der Grund dafür: Das Recht, eine Aktie, die bei 100 Euro notiert, für 90 Euro zu kaufen,
muss mindestens 10 Euro Wert sein (einfache Betrachtung ohne „Zeitwert).
Was passiert nun, wenn die Aktie wie beschrieben innerhalb der nächsten 10 Tage, also bis zum
Fälligkeitstag des Optionsscheins, auf 110 Euro steigt? Da der Optionsscheinanleger das Recht hat,
die Aktie zu einem Preis von 90 Euro zu erwerben, wird der Optionsschein einen Wert von 20 Euro haben.
Damit hat der Optionscheinanleger eine wesentlich höhere Rendite erzielt hat als der Aktienanleger.
Während sich der Aktienanleger mit einer Rendite von 10 Prozent begnügen muss,
erzielt der Optionsscheinanleger eine sagenhafte Rendite von 100 Prozent!
Gewinn 10
Rendite Optionsscheinnanlage = ------------- = --- = 100%
Einstandskurs 10
Aus diesem sogenannten Hebeleffekt erklärt sich die Attraktivität von Optionsscheinen.
Die Gewinnchancen bei diesen Instrumenten liegen um ein Vielfaches höher als bei den zugrunde
liegenden Basiswerten. Allerdings liegt in diesem Hebeleffekt auch das Risiko von Optionsscheinen:
Verliert in dem oben geschilderten Beispiel die Aktie an Wert und notiert am Fälligkeitstag unter dem
Basispreis, so verfällt der Optionsschein wertlos und der Anleger erleidet einen Totalverlust.
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Basisinformatinen
2.1 Basiswert
Der Basiswert, oder auch Underlying genannt, ist das Objekt, auf das sich das Optionsrecht bezieht.
Als Basiswerte kommen Aktien, Anleihen, Währungen, Rohstoffe, Indizes und Finanzterminkontrakte in Frage
also alle Werte, für die ein Marktpreis festgestellt werden kann.
In jüngster Zeit sind sogar Optionen auf Wetterverhältnisse
(Temperaturen, Niederschlagshäufigkeit, etc) auf den Markt gekommen.
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2.2 Call und Put
Call = Kaufoption
Put = Verkaufoption
Mit dem Kauf von Optionsscheinen erwirbt man das Recht, nicht aber die Verpflichtung,
eine bestimmte Anzahl eines Basiswerts zu einem festgelegten Preis, dem Basispreis, zu kaufen
(Call) bzw. zu verkaufen (Put).
Üben Sie z.B. als Inhaber eines Call-Optionsscheins Ihr Recht aus, erwerben Sie gegen
Zahlung des Basispreises den entsprechenden Basiswert. Anstelle dieser sogenannten physischen
Lieferung können die Emissionsbedingungen aber auch einen Barausgleich vorsehen.
Oft wird die Frage gestellt, worin der Unterschied zwischen Optionen und Optionsscheinen liegt.
Finanzmathematisch gesehen gibt es keinen Unterschied.
Beide Instrumente werden nach der gleichen Methodik bewertet. Der Unterschied ist rechtlicher Natur.
Während ein Optionsschein eine Inhaberschuldverschreibung darstellt, die von einem Emittenten
erfüllt werden muss, ist eine Option ein Terminkontrakt, bei der die jeweilige Terminbörse,
zum Beispiel die Eurex, für die Erfüllung einsteht.
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2.3 Basispreis (Ausübungspreis/Strike-Price/Exercise-Price)
Der Basispreis ist der im Optionsrecht festgelegte Preis, zu dem der Inhaber des Optionsscheins
bei Ausübung des Optionsrechts den Basiswert kaufen (Call) bzw. verkaufen (Put) kann.
Sehen die Emissionsbedingungen einen Barausgleich vor, dient der Basispreis zur Ermittlung
des Differenzbetrages, der gegebenenfalls an den Optionsscheininhaber auszuzahlen ist.
Beispiel (Call):
Eine Aktie notiert am Fälligkeitstag bei 100 Euro. Ein auf diese Aktie bezogener Call mit
einem Basispreis von 90 Euro und einem Bezugsverhältnis von 1:1 berechtigt den Inhaber
bei Ausübung, einen Betrag in Höhe von 10 Euro zu erhalten (100 Euro - 90 Euro).
Beispiel (Put):
Eine Aktie notiert am Fälligkeitstag bei 100 Euro. Ein auf diese Aktie bezogener Put mit
einem Basispreis von 110 Euro und einem Bezugsverhältnis von 1:1 berechtigt den
Inhaber, einen Ausübungsbetrag in Höhe von 10 Euro zu erhalten (110 Euro - 100 Euro).
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2.4 Bezugsverhältnis
Das Bezugsverhältnis drückt aus, wieviel Einheiten des Basiswertes bei
Ausübung des Optionsrechtes gekauft (Call) bzw. verkauft (Put) werden
können. Im Falle eines Barausgleichs sagt das Bezugsverhältnis aus,
wie viele Einheiten des Basiswertes bei der Berechnung des Differenzbetrages zu
berücksichtigen sind.
Beispiel:
Eine Aktie notiert am Fälligkeitstag bei 100 Euro. Ein darauf bezogener
Call mit einem Basispreis von 90,-Euro und einem Bezugsverhältnis von 10:1
(10 Optionsscheine kontrollieren 1 Aktie) berechtigt den Inhaber, einen
Ausübungsbetrag in Höhe von 1 Euro zu erhalten (100 Euro - 90 Euro) x 0,1.
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2.5 Fälligkeitsdatum, Expiry Date
Das Optionsrecht ist nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum
des Optionsscheins, gültig. Danach erlischt das Optionsrecht und der
Handel bzw. die Ausübung ist nicht mehr möglich.
In der Regel werden Optionsscheine am Laufzeitende automatisch durch den Emittenten
ausgeübt, sofern sie „im Geld” sind, d.h. am Laufzeitende ein
innerer Wert existiert. Es ist somit keine gesonderte Ausübungsanzeige durch Sie erforderlich.
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2.6 Restlaufzeit
Die Restlaufzeit des Optionsscheins ist der Zeitraum bis zum Fälligkeitsdatum.
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2.7 Amerikanische versus europäische Option
Bei einer
amerikanischen
Option ist die Ausübung des Optionsrechts grundsätzlich
an jedem Bankarbeitstag während der Laufzeit des Optionsscheins möglich.
Allerdings können die Optionsbedingungen vorsehen, dass die Ausübung an
bestimmten Tagen nicht möglich ist, so zum Beispiel am Tag der Dividendenzahlung.
Bei Optionen
europäischen
Typs ist die Ausübung nur am Ende der Laufzeit möglich.
In der Regel werden Optionsscheine am Laufzeitende automatisch durch den Emittenten
ausgeübt, sofern sie „im Geld” sind, d.h. am Laufzeitende ein
innerer Wert existiert. Es ist somit keine gesonderte Ausübungsanzeige durch Sie erforderlich.
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2.8 Möglichkeiten für die Ausübung des Optionsrechts
Die Emissionsbedingungen von Optionsscheinen können anstelle des Bezugs oder der
Lieferung des Basiswertes (physical delivery) im Falle der Ausübung des Optionsrechts
auch einen Barausgleich in Geld (Cash Settlement) vorsehen. Dies geschieht vor allem bei
Basiswerten, bei denen eine physische Lieferung nicht praktikabel oder unmöglich ist,
z.B. bei Indices.
Bei einem Barausgleich findet mit der Ausübung des Optionsrechtes kein Erwerb
(bzw. keine Veräußerung) des Basiswertes statt; vielmehr wird der Differenzbetrag
zwischen dem Basispreis und dem aktuellen Marktpreis ermittelt und an den Optionsscheininhaber
ausgezahlt.
In den jeweiligen Emissionsbedingungen werden der Basiswert, der Basispreis, die Laufzeit,
die Ausübungsmodalitäten und das Bezugsverhältnis näher spezifiziert.
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2.9 Im Geld, am Geld, aus dem Geld
Ein Optionsschein, dessen Basispreis der Höhe des aktuellen Kurses des Basiswertes
entspricht,
liegt am Geld.
Calls (Puts), deren Basispreise höher (niedriger) liegen als der Kurs des Basiswertes, sind
aus dem Geld.
Optionsscheine mit Innerem Wert, deren Basispreise also niedriger (Call) bzw. höher
(Put) als die aktuelle Notierung des Basiswertes liegt, bezeichnet man als
im Geld notierend.
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3.1 Risiko der Hebelwirkung
Typisch für einen Optionsschein ist seine Hebelwirkung. Optionsscheine reagieren
überproportional auf Kursveränderungen das Basiswertes. Da die Hebelwirkung
in beide Richtungen (positiv als auch negativ) wirkt, bietet der Leverage Effekt somit
nicht nur höhere Chancen während der Laufzeit, sondern auch genauso
große Risiken. Je größer der Hebeleffekt und je kürzer die Restlaufzeit,
desto riskanter ist der Optionsschein.
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3.2 Risiko der Veränderung des Zeitwertes
Der Preis eines Optionsscheins bestimmt sich nicht nur durch seinen inneren Wert, sondern
auch durch seinen Zeitwert. Dieser ist, wie bereits beschrieben, abhängig von der
Restlaufzeit des Optionsscheins als auch von der Volatilität, d.h. der erwarteten
Intensität der Kursveränderungen des Basispreises.
Es kann also selbst dann eine Wertminderung des Optionsscheins eintreten, wenn sich der
Kurs des Basiswertes nicht verändert
Mit abnehmender Restlaufzeit tendiert der Zeitwert gegen null. Am Fälligkeitstag
entspricht daher der Wert des Optionsscheins immer seinem inneren Wert. Der Wertverlust
vollzieht sich allerdings um so schneller, je näher der Fälligkeitstag rückt.
Ein hoher Zeitwert kann Ihre Gewinnerwartungen insofern schmälern bzw. Ihr
Verlustrisiko erhöhen
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3.3 Währungsrisiko
Beim Kauf eines Optionsscheins, der in fremder Währung notiert, oder bei dem
die Berechnung des Auszahlungsbetrages eine fremde Währung enthält,
sind Sie zusätzlich dem typischen Währungsrisiko ausgesetzt. Dieses kann
sich positiv, aber auch negativ auf Ihre Gewinnchancen auswirken bzw. Ihren Verlust erhöhen.
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3.4 Allgemeine Risiken
Tritt die von Ihnen erwartete Wertentwicklung während der Laufzeit nicht ein,
können Sie einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten
Kapitals zuzüglich der entstandenen Transaktionskosten erleiden.
Aufgrund der begrenzten Laufzeit dieser Produkte können Sie nicht darauf
vertrauen, daß sich der Preis des Optionsscheins rechtzeitig vor Ende der
Laufzeit wieder erholen wird.
Bitte beachten Sie, daß Sie Ihre Position wegen der Möglichkeit eines
wertlosen Verfalls sowie wegen der oft hohen Kursausschläge von Optionsscheinen
permanent überwachen müssen.
Besonders bei Optionsscheinen können Mindestprovisionen oder feste Provisionen
pro Transaktion in Verbindung mit einem niedrigen Auftragswert zu Kostenbelastungen
führen, die im Extremfall den Wert Ihrer Optionsscheine um ein
Vielfaches übersteigen können.
Je höher die Kosten, desto später wird die Gewinnschwelle
(Break-Even) bei Eintritt der Markterwartung erreicht, da diese Kosten erst
gedeckt sein müssen, bevor sich ein Gewinn einstellt. Bei Nichteintritt der
Markterwartung erhöhen die Nebenkosten den entstandenen Verlust.
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Der Wert eines Optionsscheins setzt sich aus 2 Komponenten zusammen: dem Inneren Wert und dem Zeitwert.
4.1 Innerer Wert
Der Innere Wert ist der Betrag, den der Anleger bei sofortiger Ausübung seines
Optionsscheins erhalten würde.
Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Basispreis und dem Kurs des Basiswertes,
unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses als Faktor
(z.B.: 0,1 bei einer Aktie für 10 Optionsscheine).
Somit hat ein Optionsschein genau dann einen Inneren Wert, wenn bei einem Call (Put)
der aktuelle Kurs des Basiswertes über (unter) dem des Basispreises liegt.
In diesem Fall spricht man von einem Optionsschein „im Geld”
oder „in-the-money”.
Beispiel:
Ein Call-Optionsschein mit einem Basispreis von 90 Euro und einem Bezugsverhältnis
von 10:1 hat bei einem Kurs der Aktie von 100 Euro einen Inneren Wert von
1 Euro ((100-90) x 0,1)
„Am Geld” oder „at-the-money” werden die Optionsscheine
bezeichnet, bei denen der Basispreis mit dem aktuellen Kurs des Basiswertes übereinstimmt.
Diese Option besitzt keinen Inneren Wert. Eine Option hat auch dann keinen Inneren Wert,
wenn der aktuelle Kurs des Basiswertes unter (über) dem Basispreis des Calls (Puts) liegt. In diesem Fall spricht man von einem Optionsschein „aus dem Geld” oder „out-of-the-money”.
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4.2 Zeitwert
In der Regel ist der Preis eines Optionsscheins größer als sein Innerer Wert.
Der Zeitwert lässt sich daher sehr einfach als Differenz zwischen dem Preis des
Optionsscheins und dem Inneren Wert ermitteln.
Besitzt der Optionsschein keinen Inneren Wert, entspricht der Optionsscheinkurs
vollständig dem Zeitwert des Optionsscheines.
In seltenen Fällen kann ein Optionsschein auch unter seinem Inneren Wert,
das heißt mit einem negativen Zeitwert gehandelt werden.
Mit Hilfe der Optionspreistheorie lässt sich der Zeitwert ebenfalls in 2 Komponenten
zerlegen: Eine Zins- und eine Spekulationskomponente, den sogenannten Volatilitätswert.
Da der Call-Käufer einen geringeren Geldbetrag für sein Investment aufwenden
muss als der Direktinvestor erzielt er einen Vorteil hinsichtlich der Finanzierungskosten.
Dieser Finanzierungsvorteil erhöht die Optionsprämie.
Bei dem Put-Anleger geht die Rechnung in die andere Richtung: Da der Put einen
Verkauf eines Basiswertes auf Termin darstellt, hat er einen Finanzierungsnachteil
gegenüber dem vergleichbaren Direktinvestor - hier natürlich nicht der
Käufer des Basiswertes ist, sondern der Leerverkäufer.
Dieser Finanzierungsvorteil des Leerverkäufers reduziert die Put-Optionsprämie.
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4.3 Volatilität
Unter Volatilität versteht man die Schwankungsintensität des Basiswertes.
Je stärker und heftiger seine Kursausschläge sind, um so teuerer sind die
sich darauf beziehenden Optionen.
Eine einfache Erklärung für diesen Zusammenhang ist die, das es um so
wahrscheinlicher ist, dass eine Option einen hohen Inneren Wert annimmt,
je höher die Kursausschläge des jeweiligen Basiswertes sind.
Die Schwierigkeit bei der Bestimmung der Volatilität liegt darin, dass
für die Berechnung des Optionspreises die zukünftige, also erwartete
Volatilität herangezogen werden muss.
Die kann nur durch Schätzungen bestimmt werden, wobei natürlich die
Schätzungen der einzelnen Marktteilnehmer weit auseinander liegen kö
Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass die Marktteilnehmer nicht sklavisch
an ihren Volatilitätsschätzungen festhalten, sondern sie diese
regelmäßig den sich verändernden Marktbedingungen anpassen.
Insofern kommt es regelmäßig vor, dass sich die Preise von Optionsscheinen
im Zeitablauf ändern, selbst wenn sich der zugrunde liegende Basiswert
per Saldo nicht bewegt hat.
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Chancen und Risiken einer Investition mit Kennzahlen richtig einschätzen
5.1 Aufgeld
-
Das Aufgeld gibt bei einem Call-Optionsschein an, um wieviel teurer der Erwerb des
Basiswerts durch den Kauf und sofortige Ausübung des Optionsrechts zum
Betrachtungszeitpunkt gegenüber dem direkten Erwerb des Basiswertes ist.
-
Bei einem Put-Optionsschein gibt das Aufgeld an, um wieviel teurer der Verkauf des
Basiswertes durch den Kauf und sofortige Ausübung des Optionsrechts zum
Betrachtungszeitpunkt gegenüber dem direkten Verkauf des Basiswertes ist.
In der Regel wird zur besseren Einschätzung des Optionsscheins das Aufgeld
bezogen auf ein Laufzeitjahr (jährliches Aufgeld) ausgewiesen. Ist der
Optionsschein „in-the-money”, so drückt das Aufgeld den Zeitwert
des Optionsscheins in Prozent des aktuellen Kurses des Basiswertes aus.
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5.2 Break-Even-Punkt
Der Break-Even-Punkt eines Optionsscheins ist der Kurs, den der Basiswert erreichen
muss, damit der bei Ausübung des Optionsscheins vereinnahmte Betrag dem
ursprünglichen Kaufpreis entspricht. Somit bestimmt der Break-Even-Punkt die
Gewinnschwelle des Investments im Falle der Ausübung. Bei niedrigeren Kursen würde der Anleger einen Verlust erleiden, bei höheren Kursen würde ein Gewinn
erzielt werden.
Um Missverständnisse vorzubeugen: Dieser Kurs entspricht nicht etwa dem Basispreis,
sondern liegt stets um einen gewissen Betrag darüber (bei Call- Optionsscheinen)
bzw. darunter (bei Put- Optionsscheinen). Der durch die Ausübung erzielte Ertrag
muß den für den Optionsschein gezahlten Preis kompensieren.
Der Break-Even-Punkt hat für die Ermittlung Ihrer Gewinnschwelle nur dann
Bedeutung, wenn Sie die Ausübung Ihres Optionsrechts beabsichtigen.
Wollen Sie hingegen Ihren Optionsschein vor dem Fälligkeittermin verkaufen,
so sagt der Break-Even-Punkt noch nichts über Ihren konkreten Gewinn oder
Verlust aus: Sie erzielen regelmäßig dann einen Gewinn, wenn der
Verkaufserlös den Kaufpreis des Optionsscheins zuzüglich aller
Transaktionskosten übersteigt.
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5.3 Hebel
Der Hebel eines Optionsscheins - als statische Kennzahl betrachtet - charakterisiert
das Verhältnis der Kapitalbeträge, die zum Kauf des entsprechenden
Basiswertes bzw. des Optionsscheins aufgewendet werden müßten.
Damit ist der Hebel nichts anderes als die Verhältniszahl zweier
Kapitalbeträge. Viele Anleger schauen gerne auf den Hebel, weil die Höhe
des Hebels einen Anhaltspunkt dafür bietet, in welchem Maße Sie als
der Käufer eines Optionsscheines an einer Kursveränderung des
Basiswertes positiv oder negativ partizipieren. Wichtig ist hier zu betonen, dass
der Hebel in der Tat nur einen Anhaltspunkt für die Rentabilität liefert.
Für deren genaue Berechnung taugt diese Kennzahl nicht.
Die tatsächliche Auswirkung des Hebels auf die Rentabilität des
Investments kann nur durch eine dynamische Betrachtung genauer quantifiziert werden.
Bei einer Preisbewegung des zugrundeliegenden Basiswertes verändert sich auch
der Preis des Optionsscheins und zwar in der Regel überproportional in bezug auf
das eingesetzte Kapital.
Allerdings, und das ist der springende Punkt, nicht in einem starren Verhältnis.
Abhängig ist dies insbesondere davon, inwiefern der Optionsschein im, am
oder aus dem Geld ist. Je weiter sich der Optionsschein „ins Geld”
bewegt, desto stärker ist seine Wertveränderung im Vergleich zum
Basiswert. Bewegt er sich umgekehrt „aus dem Geld”, nimmt die
Preisreagibilität ab. Optionsscheine, die weit aus dem Geld liegen sind
somit zwar „billig” und haben damit einen hohen Hebel, sie haben
aber in der Regel für den Anleger keinen großen Nutzen.
Der Grund: Es bedarf einer kräftigen Bewegung des Basiswertes, damit sich
der Preis des Optionsscheins verän
top
5.4 Preisreagibilität/Delta
Optionsscheine reagieren nicht in einem konstanten Verhältnis auf Bewegungen
des Basiswertes. Die Preissensitivität eines Optionsscheins erklärt die
Kennziffer Delta. Sie beziffert die Veränderung des Optionsscheinpreises im
Verhältnis zur Veränderung des Basiswertpreises um eine Einheit. Das
Delta eines Optionsscheins kann beim Call Werte zwischen 0 und 1 annehmen,
beim Put Werte zwischen 0 und −1.
Optionsscheine, die „weit aus dem Geld” sind, werden von
Veränderungen des Basispreises verhältnismäßig gering
berührt und haben daher Preissensitivitäten nahe bei 0.
Der Wert eines Optionsscheines dagegen, der „tief im Geld” ist,
besteht fast vollständig aus Innerem Wert.
Ein solcher Optionsschein bewegt sich quasi „im Gleichschritt” mit dem
Preis des Basiswertes und hat eine Preissensitivität nahe bei 1 (Call) bzw. −1 (Put).
Das Delta ist eine der wichtigsten Kennziffern für den Optionsscheinanleger,
denn nur ein ausreichend hoher Wert stellt sicher, dass sich der Wert des
Optionsscheins im Einklang mit der erwarteten Bewegung des Basiswertes zu
Gunsten des Anlegers entwickelt.
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5.5 Dynamischer Hebel/Omega
Die Schwächen, die die Kennziffer Hebel wie oben beschrieben als
Bewertungskriterium für Optionsscheine hat, werden behoben, wenn man
die unterschiedlich hohe Preisreagibilität berücksichtigt.
Dazu wird der Hebel mit dem Delta des Optionsscheins multipliziert.
Die so ermittelte Kennzahl Omega gibt an, um welchen Prozentsatz sich der Kurs
des Optionsscheins bei einer Kursveränderung des Basiswerts um ein Prozent
verändert.
Es muss darauf hingewiesen werden, dass auch das Omega nur als Indikation für
die zu erwartende Performance des Optionsscheins zu verstehen ist.
Änderungen der für die Preisberechnung verwendeten impliziten
Volatilität können den Preis des Optionsscheines so nachhaltig
beeinflussen, dass das Omega keine exakten Ergebnisse mehr liefert.
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5.6 Gamma
Das Delta eines Optionsscheins ist keine statische Kennzahl. Vielmehr bewirken
Preisbewegungen des Basiswertes Veränderungen im Delta.
Das Mass dieser Änderungen des Deltas wird durch die Kennzahl Gamma gemessen.
Je höher das Gamma, desto höher die Änderungen des Deltas bei
einer Kursänderung des Basiswertes.
top
5.7 Vega
Implizite Volatilität ist keine Konstante, sondern sie variiert je nach Änderung
der Erwartungen der Marktteilnehmer. Die Kennzahl Vega gibt an, um welchen Betrag
sich der Preis des Optionsscheins verändert, wenn die Volatilität des
Basiswerts um eine Einheit steigt bzw. fällt.
Ein hohes Vega bedeutet somit, daß der Optionsscheinkurs verhältnismäßig
stark auf Veränderungen in der Volatilität des Basiswerts reagiert.
Der Wert von Calls als auch Puts steigt, sofern die impliziten Volatilitäten
am Optionsmarkt steig
top
5.8 Theta
Der Wertverlust, den Optionsscheine mit Ablauf der Restlaufzeit erleiden,
wird durch die Kennzahl Theta ausgedrückt.
Sie zeigt an, um welchen Betrag der theoretische Wert des Optionsscheins sinkt,
wenn die Restlaufzeit des Optionsscheins um eine Einheit, z.B. einen Tag
(Tagestheta) oder eine Woche (Wochentheta) zurückgeht.
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5.9 Rho
Da Optionsscheine Termingeschäfte darstellen, spielt der aktuelle Zinssatz
für deren Bewertung eine Rolle.
Die Reagibilität von Optionsscheinpreisen auf Veränderungen der
Zinsen werden durch die Kennzahl Rho gemessen.
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6.1 Traditionelle Optionsscheine
Traditionelle Optionsscheine werden in Kombination mit der Emission einer Optionsanleihe
ausgegeben.
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6.2 Naked Warrants
Naked Warrants werden nicht mit einer Optionsanleihe begeben und stehen dadurch nicht in
Zusammenhang mit Finanzierungsvorhaben von Unternehmen.
Emittenten sind in der Regel Wertpapierhandelshäuser und Banken.
Im Gegensatz zu traditionellen Optionsscheinen, bei denen die Lieferung des Basiswertes
physisch erfolgt, ist bei „naked Warrants” anstelle der physischen
Lieferung des Basiswertes in der Regel ein Barausgleich vorgesehen.
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6.3 Covered Warrants
Eine Untergruppe der Naked Warrants bilden die sogenannten Covered Warrants.
Dieser Begriff hat sich mit der Entwicklung des Optionsscheinmarktes inhaltlich
weiterentwickelt. Er wurde ursprünglich für Optionsscheine eingeführt,
die das Recht zum physischen Bezug von Aktien verbriefen, welche bei dem
jeweiligen Emitenten in einem gesonderten Deckungsbestand gehalten wurden.
Seit geraumer Zeit wird jedoch auf die Haltung des Deckungsbestandes verzichtet.
Mittlerweile beinhaltet der Begriff „Covered Warrants” auch diejenigen
Optionsscheine, die durch Cash Settlement (Barausgleich) erfüllt werden.
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6.4 Zins-Optionsscheine
Zins-Optionsscheine verbriefen das Recht zum Kauf (Call) oder zum Verkauf (Put)
von Anleihen in Deutschland in der Regel Bundesanleihen- bzw. zum Erhalt einer
Ausgleichszahlung bei Überschreiten (Call) bzw. Unterschreiten (Put) eines
bestimmten Anleihekurses.
Als Käufer von Zins-Optionsscheinen ist für Sie die Kursentwicklung der
Anleihe entscheidend. Diese ist u.a. abhängig von der Entwicklung des
jeweiligen Marktzinsniveaus.
Als Inhaber von Zins-Call-Optionsscheinen (bzw. Put-Optionsscheinen) profitieren Sie
grundsätzlich von fallenden (steigenden) Kapitalmarktzinsen,
da fallende (steigende) Zinsen steigende (fallende) Anleihekurse zur Folge haben.
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6.5 Währungs-Optionsscheine
Währungs-Optionsscheine verbriefen das Recht zum Kauf (Call) oder zum
Verkauf (Put) eines bestimmten Betrages einer definierten Währung bzw.
zum Erhalt einer Ausgleichszahlung bei Überschreiten (Call) bzw.
Unterschreiten (Put) eines bestimmten Währungskurses.
Währungsoptionsscheine gibt es auf die verschiedensten Währungen,
wie beispielsweise Euro/US-Dollar, US-Dollar/Japanischer Yen und Euro/Britisches Pfund.
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6.6 Rohstoff-Optionsscheine
Rohstoff-Optionsscheine verbriefen das Recht auf Erhalt einer Ausgleichszahlung
bei Überschreiten (Call) oder Unterschreiten (Put) eines bestimmten Preises
eines Rohstoffes.
Zu den Rohstoffen zählen vor allem Gold und Rohöl.
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6.7 Index-Optionsscheine
Index-Optionsscheine verbriefen das Recht, eine Ausgleichszahlung bei
Überschreiten (Call) bzw. Unterschreiten (Put) eines bestimmten
Indexstandes zu erhalten.
Da ein Index als Bezugsobjekt effektiv nicht lieferbar ist, können ausschließlich
Ansprüche auf Ausgleichszahlungen bestehen.
Als Basiswert von Index-Optionsscheinen kommen in der Regel Aktienindizes in Frage,
wie zum Beispiel der Deutsche Aktienindex DAX oder der US-amerikanische
Dow Jones Industria Average Index.
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6.8 Korridor-Optionsscheine
Anleger, die davon ausgehen, dass ein Basiswert über einen längeren
Zeitraum eine Seitwärtsbewegung macht und somit innerhalb einer bestimmten
Bandbreite notiert, können mit Korridor-Optionsscheinen an dieser
Marktentwicklung partizipieren.
Sie gewähren dem Anleger das Recht auf Erhalt eines Ausübungsbetrags
am Ende der Laufzeit. Der auszuzahlende Betrag ist davon abhängig, wie lange
der jeweilige Basiswert innerhalb der gesetzten Bandbreite notiert.
Üblicherweise sehen die Bedingungen für Korridor-Optionsscheine vor,
daß für jeden Bewertungstag, an dem der Abrechnungskurs des
Basiswertes innerhalb des durch Ober- und Untergrenze definierten Korridors liegt,
ein bestimmter Betrag angesammelt und am Ende der Laufzeit ausgezahlt wird.
Diese Optionsform wird auch als „Single Sided Corridore” bezeichnet.
Die sogenannten „Double Sided Corridore” sind in der Regel so konzipiert,
daß für jeden Tag, an denen der Kurs des Basiswertes außerhalb des
Korridors liegt, ein bestimmter Betrag wieder abgezogen wird.
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6.9 Bottom-Up-Optionsscheine
Bottom-Up Optionsscheine sind eine Sonderform der Korridor-Optionscheine.
Sie verbriefen das Recht auf Erhalt eines Ausübungsbetrags am Ende der Laufzeit.
Die Höhe der Zahlung richtet sich danach, an wievielen Bewertungstagen der
relevante Kurs des Basiswertes eine bestimmte Grenze (Barriere) überschreitet.
Für jeden Tag, an dem dies der Fall ist, kommt ein in den Optionsbedingungen
näher bestimmter Betrag hinzu. Wird die Grenze allerdings unterschritten,
bleibt für diesen Bewertungstag die Ansammlung der täglichen Gutschrift aus.
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6.10 Digital-Optionen
Digital-Optionen sind Sonderformen von Call- und Put-Optionsscheinen.
Bei Überschreiten (Call) bzw. Unterschreiten (Put) des Basispreises
gewähren sie dem Inhaber einen Ausübungsbetrag.
Im Gegensatz zu den Standard Calls und Puts ist die Höhe dieses Betrag jedoch
von vornherein fixiert.
Unabhängig davon also, in welcher Höhe der Basispreis überschritten
(Call) oder unterschritten (Put) wird, erhält der Anleger immer den gleichen,
im vorhinein festgelegten Betrag.
Massgeblich ist lediglich, dass der Basispreis über- (Call) bzw. unterschritten (Put) wird.
Ist dies nicht der Fall, so verfällt der Optionsschein wertlos.
Digital-Optionen gibt es auch mit europäischem Ausübungsrecht.
Dann ist lediglich der Kurs des Basiswertes am Fälligkeitstag relevant für
die Frage, ob ein Ausübungsbetrag gezahlt wird oder die Option wertlos verfällt.
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