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Wissen Optionscheine

Claus Ebert

Version 0.03

Wissen zu Optionsscheinen

1.Warum Optionsscheine

2.Optionnscheine Basiswissen

3.Risken von Optionsscheinen

4.Preisermittlung, Preisbildung

5.Investment Bewertungskriterien (Kennzahlen)

6.Optionsschein Typen


1. Warum Optionsscheine

1.1 Warum Optionsscheine (Hebeleffekt)

Eine gut Frage

Optionsscheine, auch „Warrants” genannt, verbriefen das Recht, nicht aber die Pflicht, eine bestimmte Anzahl eines Basiswerts (das kann beispielsweise eine Aktie oder eine Währung sein) zu einem festgelegten Preis a) während der Laufzeit (amerikanisch) oder b) am Ende der Laufzeit (europäisch) zu kaufen (Call) bzw. zu verkaufen (Put).

Es stellt sich die grundlegende Frage, aus welchen Gründen ein Anleger in einen Optionsschein investieren sollte und nicht unmittelbar in den zugrundeliegenden Basiswert? Die Antwort auf diese Frage gibt folgendes Beispiel:

Nehmen wir an, ein Anleger erwirbt eine Aktie zu einem Kurs von 100 Euro. Zehn Tage später notiert die Aktie bei 110 Euro. Die Rendite, die der Anleger somit mit diesem Aktieninvestment erzielt, liegt bei 10 Prozent.

                       Gewinn          10
Rendite Aktienanlage = ------------- = --- = 10%
                       Einstandskurs   100

Welche Rendite würde nun ein Investment in einen Optionsschein in dem gegebenen Szenario erzielen? Nehmen wir an, es existiert ein Kaufoptionsschein auf die Aktie mit einer Restlaufzeit von 10 Tagen. Der Basispreis soll bei 90 Euro liegen. Das bedeutet, dass der Anleger das Recht hat, innerhalb der kommenden 10 Tage die zugrunde liegende Aktie für 90 Euro zu erwerben. Da die Aktie selbst bei 100 Euro notiert, wird der Kaufoptionsschein nicht weniger als 10 Euro kosten. Der Grund dafür: Das Recht, eine Aktie, die bei 100 Euro notiert, für 90 Euro zu kaufen, muss mindestens 10 Euro Wert sein (einfache Betrachtung ohne „Zeitwert).

Was passiert nun, wenn die Aktie wie beschrieben innerhalb der nächsten 10 Tage, also bis zum Fälligkeitstag des Optionsscheins, auf 110 Euro steigt? Da der Optionsscheinanleger das Recht hat, die Aktie zu einem Preis von 90 Euro zu erwerben, wird der Optionsschein einen Wert von 20 Euro haben.

Damit hat der Optionscheinanleger eine wesentlich höhere Rendite erzielt hat als der Aktienanleger. Während sich der Aktienanleger mit einer Rendite von 10 Prozent begnügen muss, erzielt der Optionsscheinanleger eine sagenhafte Rendite von 100 Prozent!

                               Gewinn          10
Rendite Optionsscheinnanlage = ------------- = --- = 100%
                               Einstandskurs   10

Aus diesem sogenannten Hebeleffekt erklärt sich die Attraktivität von Optionsscheinen. Die Gewinnchancen bei diesen Instrumenten liegen um ein Vielfaches höher als bei den zugrunde liegenden Basiswerten. Allerdings liegt in diesem Hebeleffekt auch das Risiko von Optionsscheinen:
Verliert in dem oben geschilderten Beispiel die Aktie an Wert und notiert am Fälligkeitstag unter dem Basispreis, so verfällt der Optionsschein wertlos und der Anleger erleidet einen Totalverlust.

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2. Optionnscheine Basiswissen

Basisinformatinen

2.1 Basiswert

Der Basiswert, oder auch Underlying genannt, ist das Objekt, auf das sich das Optionsrecht bezieht. Als Basiswerte kommen Aktien, Anleihen, Währungen, Rohstoffe, Indizes und Finanzterminkontrakte in Frage also alle Werte, für die ein Marktpreis festgestellt werden kann.
In jüngster Zeit sind sogar Optionen auf Wetterverhältnisse (Temperaturen, Niederschlagshäufigkeit, etc) auf den Markt gekommen.

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2.2 Call und Put

Call = Kaufoption
Put = Verkaufoption

Mit dem Kauf von Optionsscheinen erwirbt man das Recht, nicht aber die Verpflichtung, eine bestimmte Anzahl eines Basiswerts zu einem festgelegten Preis, dem Basispreis, zu kaufen (Call) bzw. zu verkaufen (Put). Üben Sie z.B. als Inhaber eines Call-Optionsscheins Ihr Recht aus, erwerben Sie gegen Zahlung des Basispreises den entsprechenden Basiswert. Anstelle dieser sogenannten physischen Lieferung können die Emissionsbedingungen aber auch einen Barausgleich vorsehen.

Oft wird die Frage gestellt, worin der Unterschied zwischen Optionen und Optionsscheinen liegt. Finanzmathematisch gesehen gibt es keinen Unterschied. Beide Instrumente werden nach der gleichen Methodik bewertet. Der Unterschied ist rechtlicher Natur. Während ein Optionsschein eine Inhaberschuldverschreibung darstellt, die von einem Emittenten erfüllt werden muss, ist eine Option ein Terminkontrakt, bei der die jeweilige Terminbörse, zum Beispiel die Eurex, für die Erfüllung einsteht.

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2.3 Basispreis (Ausübungspreis/Strike-Price/Exercise-Price)

Der Basispreis ist der im Optionsrecht festgelegte Preis, zu dem der Inhaber des Optionsscheins bei Ausübung des Optionsrechts den Basiswert kaufen (Call) bzw. verkaufen (Put) kann. Sehen die Emissionsbedingungen einen Barausgleich vor, dient der Basispreis zur Ermittlung des Differenzbetrages, der gegebenenfalls an den Optionsscheininhaber auszuzahlen ist.

Beispiel (Call):
Eine Aktie notiert am Fälligkeitstag bei 100 Euro. Ein auf diese Aktie bezogener Call mit einem Basispreis von 90 Euro und einem Bezugsverhältnis von 1:1 berechtigt den Inhaber bei Ausübung, einen Betrag in Höhe von 10 Euro zu erhalten (100 Euro - 90 Euro).

Beispiel (Put):
Eine Aktie notiert am Fälligkeitstag bei 100 Euro. Ein auf diese Aktie bezogener Put mit einem Basispreis von 110 Euro und einem Bezugsverhältnis von 1:1 berechtigt den Inhaber, einen Ausübungsbetrag in Höhe von 10 Euro zu erhalten (110 Euro - 100 Euro).

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2.4 Bezugsverhältnis

Das Bezugsverhältnis drückt aus, wieviel Einheiten des Basiswertes bei Ausübung des Optionsrechtes gekauft (Call) bzw. verkauft (Put) werden können. Im Falle eines Barausgleichs sagt das Bezugsverhältnis aus, wie viele Einheiten des Basiswertes bei der Berechnung des Differenzbetrages zu berücksichtigen sind.

Beispiel:
Eine Aktie notiert am Fälligkeitstag bei 100 Euro. Ein darauf bezogener Call mit einem Basispreis von 90,-Euro und einem Bezugsverhältnis von 10:1 (10 Optionsscheine kontrollieren 1 Aktie) berechtigt den Inhaber, einen Ausübungsbetrag in Höhe von 1 Euro zu erhalten (100 Euro - 90 Euro) x 0,1.

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2.5 Fälligkeitsdatum, Expiry Date

Das Optionsrecht ist nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Fälligkeitsdatum des Optionsscheins, gültig. Danach erlischt das Optionsrecht und der Handel bzw. die Ausübung ist nicht mehr möglich.

In der Regel werden Optionsscheine am Laufzeitende automatisch durch den Emittenten ausgeübt, sofern sie „im Geld” sind, d.h. am Laufzeitende ein innerer Wert existiert. Es ist somit keine gesonderte Ausübungsanzeige durch Sie erforderlich.

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2.6 Restlaufzeit

Die Restlaufzeit des Optionsscheins ist der Zeitraum bis zum Fälligkeitsdatum.

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2.7 Amerikanische versus europäische Option

Bei einer amerikanischen Option ist die Ausübung des Optionsrechts grundsätzlich an jedem Bankarbeitstag während der Laufzeit des Optionsscheins möglich. Allerdings können die Optionsbedingungen vorsehen, dass die Ausübung an bestimmten Tagen nicht möglich ist, so zum Beispiel am Tag der Dividendenzahlung.

Bei Optionen europäischen Typs ist die Ausübung nur am Ende der Laufzeit möglich.

In der Regel werden Optionsscheine am Laufzeitende automatisch durch den Emittenten ausgeübt, sofern sie „im Geld” sind, d.h. am Laufzeitende ein innerer Wert existiert. Es ist somit keine gesonderte Ausübungsanzeige durch Sie erforderlich.

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2.8 Möglichkeiten für die Ausübung des Optionsrechts

Die Emissionsbedingungen von Optionsscheinen können anstelle des Bezugs oder der Lieferung des Basiswertes (physical delivery) im Falle der Ausübung des Optionsrechts auch einen Barausgleich in Geld (Cash Settlement) vorsehen. Dies geschieht vor allem bei Basiswerten, bei denen eine physische Lieferung nicht praktikabel oder unmöglich ist, z.B. bei Indices.

Bei einem Barausgleich findet mit der Ausübung des Optionsrechtes kein Erwerb (bzw. keine Veräußerung) des Basiswertes statt; vielmehr wird der Differenzbetrag zwischen dem Basispreis und dem aktuellen Marktpreis ermittelt und an den Optionsscheininhaber ausgezahlt.

In den jeweiligen Emissionsbedingungen werden der Basiswert, der Basispreis, die Laufzeit, die Ausübungsmodalitäten und das Bezugsverhältnis näher spezifiziert.

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2.9 Im Geld, am Geld, aus dem Geld

Ein Optionsschein, dessen Basispreis der Höhe des aktuellen Kurses des Basiswertes entspricht, liegt am Geld.
Calls (Puts), deren Basispreise höher (niedriger) liegen als der Kurs des Basiswertes, sind aus dem Geld.
Optionsscheine mit Innerem Wert, deren Basispreise also niedriger (Call) bzw. höher (Put) als die aktuelle Notierung des Basiswertes liegt, bezeichnet man als im Geld notierend.

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3. Risken von Optionsscheinen

3.1 Risiko der Hebelwirkung

Typisch für einen Optionsschein ist seine Hebelwirkung. Optionsscheine reagieren überproportional auf Kursveränderungen das Basiswertes. Da die Hebelwirkung in beide Richtungen (positiv als auch negativ) wirkt, bietet der Leverage Effekt somit nicht nur höhere Chancen während der Laufzeit, sondern auch genauso große Risiken. Je größer der Hebeleffekt und je kürzer die Restlaufzeit, desto riskanter ist der Optionsschein.

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3.2 Risiko der Veränderung des Zeitwertes

Der Preis eines Optionsscheins bestimmt sich nicht nur durch seinen inneren Wert, sondern auch durch seinen Zeitwert. Dieser ist, wie bereits beschrieben, abhängig von der Restlaufzeit des Optionsscheins als auch von der Volatilität, d.h. der erwarteten Intensität der Kursveränderungen des Basispreises. Es kann also selbst dann eine Wertminderung des Optionsscheins eintreten, wenn sich der Kurs des Basiswertes nicht verändert

Mit abnehmender Restlaufzeit tendiert der Zeitwert gegen null. Am Fälligkeitstag entspricht daher der Wert des Optionsscheins immer seinem inneren Wert. Der Wertverlust vollzieht sich allerdings um so schneller, je näher der Fälligkeitstag rückt. Ein hoher Zeitwert kann Ihre Gewinnerwartungen insofern schmälern bzw. Ihr Verlustrisiko erhöhen

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3.3 Währungsrisiko

Beim Kauf eines Optionsscheins, der in fremder Währung notiert, oder bei dem die Berechnung des Auszahlungsbetrages eine fremde Währung enthält, sind Sie zusätzlich dem typischen Währungsrisiko ausgesetzt. Dieses kann sich positiv, aber auch negativ auf Ihre Gewinnchancen auswirken bzw. Ihren Verlust erhöhen.

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3.4 Allgemeine Risiken

Tritt die von Ihnen erwartete Wertentwicklung während der Laufzeit nicht ein, können Sie einen teilweisen oder vollständigen Verlust des eingesetzten Kapitals zuzüglich der entstandenen Transaktionskosten erleiden. Aufgrund der begrenzten Laufzeit dieser Produkte können Sie nicht darauf vertrauen, daß sich der Preis des Optionsscheins rechtzeitig vor Ende der Laufzeit wieder erholen wird. Bitte beachten Sie, daß Sie Ihre Position wegen der Möglichkeit eines wertlosen Verfalls sowie wegen der oft hohen Kursausschläge von Optionsscheinen permanent überwachen müssen.

Besonders bei Optionsscheinen können Mindestprovisionen oder feste Provisionen pro Transaktion in Verbindung mit einem niedrigen Auftragswert zu Kostenbelastungen führen, die im Extremfall den Wert Ihrer Optionsscheine um ein Vielfaches übersteigen können. Je höher die Kosten, desto später wird die Gewinn­schwelle (Break-Even) bei Eintritt der Markterwartung erreicht, da diese Kosten erst gedeckt sein müssen, bevor sich ein Gewinn einstellt. Bei Nichteintritt der Markterwartung erhöhen die Nebenkosten den entstandenen Verlust.

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4. Preisermittlung, Preisbildung

Der Wert eines Optionsscheins setzt sich aus 2 Komponenten zusammen:
dem Inneren Wert und dem Zeitwert.

4.1 Innerer Wert

Der Innere Wert ist der Betrag, den der Anleger bei sofortiger Ausübung seines Optionsscheins erhalten würde.
Er ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Basispreis und dem Kurs des Basiswertes, unter Berücksichtigung des Bezugsverhältnisses als Faktor (z.B.: 0,1 bei einer Aktie für 10 Optionsscheine).
Somit hat ein Optionsschein genau dann einen Inneren Wert, wenn bei einem Call (Put) der aktuelle Kurs des Basiswertes über (unter) dem des Basispreises liegt. In diesem Fall spricht man von einem Optionsschein „im Geld” oder „in-the-money”.

Beispiel:
Ein Call-Optionsschein mit einem Basispreis von 90 Euro und einem Bezugsverhältnis von 10:1 hat bei einem Kurs der Aktie von 100 Euro einen Inneren Wert von 1 Euro ((100-90) x 0,1)

„Am Geld” oder „at-the-money” werden die Optionsscheine bezeichnet, bei denen der Basispreis mit dem aktuellen Kurs des Basiswertes übereinstimmt. Diese Option besitzt keinen Inneren Wert. Eine Option hat auch dann keinen Inneren Wert, wenn der aktuelle Kurs des Basiswertes unter (über) dem Basispreis des Calls (Puts) liegt. In diesem Fall spricht man von einem Optionsschein „aus dem Geld” oder „out-of-the-money”.

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4.2 Zeitwert

In der Regel ist der Preis eines Optionsscheins größer als sein Innerer Wert. Der Zeitwert lässt sich daher sehr einfach als Differenz zwischen dem Preis des Optionsscheins und dem Inneren Wert ermitteln. Besitzt der Optionsschein keinen Inneren Wert, entspricht der Optionsscheinkurs vollständig dem Zeitwert des Optionsscheines. In seltenen Fällen kann ein Optionsschein auch unter seinem Inneren Wert, das heißt mit einem negativen Zeitwert gehandelt werden.

Mit Hilfe der Optionspreistheorie lässt sich der Zeitwert ebenfalls in 2 Komponenten zerlegen: Eine Zins- und eine Spekulationskomponente, den sogenannten Volatilitätswert. Da der Call-Käufer einen geringeren Geldbetrag für sein Investment aufwenden muss als der Direktinvestor erzielt er einen Vorteil hinsichtlich der Finanzierungskosten. Dieser Finanzierungsvorteil erhöht die Optionsprämie.

Bei dem Put-Anleger geht die Rechnung in die andere Richtung: Da der Put einen Verkauf eines Basiswertes auf Termin darstellt, hat er einen Finanzierungsnachteil gegenüber dem vergleichbaren Direktinvestor - hier natürlich nicht der Käufer des Basiswertes ist, sondern der Leerverkäufer. Dieser Finanzierungsvorteil des Leerverkäufers reduziert die Put-Optionsprämie.

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4.3 Volatilität

Unter Volatilität versteht man die Schwankungsintensität des Basiswertes. Je stärker und heftiger seine Kursausschläge sind, um so teuerer sind die sich darauf beziehenden Optionen. Eine einfache Erklärung für diesen Zusammenhang ist die, das es um so wahrscheinlicher ist, dass eine Option einen hohen Inneren Wert annimmt, je höher die Kursausschläge des jeweiligen Basiswertes sind. Die Schwierigkeit bei der Bestimmung der Volatilität liegt darin, dass für die Berechnung des Optionspreises die zukünftige, also erwartete Volatilität herangezogen werden muss. Die kann nur durch Schätzungen bestimmt werden, wobei natürlich die Schätzungen der einzelnen Marktteilnehmer weit auseinander liegen kö

Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass die Marktteilnehmer nicht sklavisch an ihren Volatilitätsschätzungen festhalten, sondern sie diese regelmäßig den sich verändernden Marktbedingungen anpassen. Insofern kommt es regelmäßig vor, dass sich die Preise von Optionsscheinen im Zeitablauf ändern, selbst wenn sich der zugrunde liegende Basiswert per Saldo nicht bewegt hat.

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5. Investment Bewertungskriterien (Kennzahlen)

Chancen und Risiken einer Investition mit Kennzahlen richtig einschätzen

5.1 Aufgeld

  • Das Aufgeld gibt bei einem Call-Optionsschein an, um wieviel teurer der Erwerb des Basiswerts durch den Kauf und sofortige Ausübung des Optionsrechts zum Betrachtungszeitpunkt gegenüber dem direkten Erwerb des Basiswertes ist.
  • Bei einem Put-Optionsschein gibt das Aufgeld an, um wieviel teurer der Verkauf des Basiswertes durch den Kauf und sofortige Ausübung des Optionsrechts zum Betrachtungszeitpunkt gegenüber dem direkten Verkauf des Basiswertes ist.

In der Regel wird zur besseren Einschätzung des Optionsscheins das Aufgeld bezogen auf ein Laufzeitjahr (jährliches Aufgeld) ausgewiesen. Ist der Optionsschein „in-the-money”, so drückt das Aufgeld den Zeitwert des Optionsscheins in Prozent des aktuellen Kurses des Basiswertes aus.

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5.2 Break-Even-Punkt

Der Break-Even-Punkt eines Optionsscheins ist der Kurs, den der Basiswert erreichen muss, damit der bei Ausübung des Optionsscheins vereinnahmte Betrag dem ursprünglichen Kaufpreis entspricht. Somit bestimmt der Break-Even-Punkt die Gewinnschwelle des Investments im Falle der Ausübung. Bei niedrigeren Kursen würde der Anleger einen Verlust erleiden, bei höheren Kursen würde ein Gewinn erzielt werden.

Um Missverständnisse vorzubeugen: Dieser Kurs entspricht nicht etwa dem Basispreis, sondern liegt stets um einen gewissen Betrag darüber (bei Call- Optionsscheinen) bzw. darunter (bei Put- Optionsscheinen). Der durch die Ausübung erzielte Ertrag muß den für den Optionsschein gezahlten Preis kompensieren.

Der Break-Even-Punkt hat für die Ermittlung Ihrer Gewinnschwelle nur dann Bedeutung, wenn Sie die Ausübung Ihres Optionsrechts beabsichtigen. Wollen Sie hingegen Ihren Optionsschein vor dem Fälligkeittermin verkaufen, so sagt der Break-Even-Punkt noch nichts über Ihren konkreten Gewinn oder Verlust aus: Sie erzielen regelmäßig dann einen Gewinn, wenn der Verkaufserlös den Kaufpreis des Optionsscheins zuzüglich aller Transaktionskosten übersteigt.

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5.3 Hebel

Der Hebel eines Optionsscheins - als statische Kennzahl betrachtet - charakterisiert das Verhältnis der Kapitalbeträge, die zum Kauf des entsprechenden Basiswertes bzw. des Optionsscheins aufgewendet werden müßten. Damit ist der Hebel nichts anderes als die Verhältniszahl zweier Kapitalbeträge. Viele Anleger schauen gerne auf den Hebel, weil die Höhe des Hebels einen Anhaltspunkt dafür bietet, in welchem Maße Sie als der Käufer eines Optionsscheines an einer Kursveränderung des Basiswertes positiv oder negativ partizipieren. Wichtig ist hier zu betonen, dass der Hebel in der Tat nur einen Anhaltspunkt für die Rentabilität liefert. Für deren genaue Berechnung taugt diese Kennzahl nicht.

Die tatsächliche Auswirkung des Hebels auf die Rentabilität des Investments kann nur durch eine dynamische Betrachtung genauer quantifiziert werden. Bei einer Preisbewegung des zugrundeliegenden Basiswertes verändert sich auch der Preis des Optionsscheins und zwar in der Regel überproportional in bezug auf das eingesetzte Kapital.

Allerdings, und das ist der springende Punkt, nicht in einem starren Verhältnis. Abhängig ist dies insbesondere davon, inwiefern der Optionsschein im, am oder aus dem Geld ist. Je weiter sich der Optionsschein „ins Geld” bewegt, desto stärker ist seine Wertveränderung im Vergleich zum Basiswert. Bewegt er sich umgekehrt „aus dem Geld”, nimmt die Preisreagibilität ab. Optionsscheine, die weit aus dem Geld liegen sind somit zwar „billig” und haben damit einen hohen Hebel, sie haben aber in der Regel für den Anleger keinen großen Nutzen. Der Grund: Es bedarf einer kräftigen Bewegung des Basiswertes, damit sich der Preis des Optionsscheins verän

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5.4 Preisreagibilität/Delta

Optionsscheine reagieren nicht in einem konstanten Verhältnis auf Bewegungen des Basiswertes. Die Preissensitivität eines Optionsscheins erklärt die Kennziffer Delta. Sie beziffert die Veränderung des Optionsscheinpreises im Verhältnis zur Veränderung des Basiswertpreises um eine Einheit. Das Delta eines Optionsscheins kann beim Call Werte zwischen 0 und 1 annehmen, beim Put Werte zwischen 0 und −1.

Optionsscheine, die „weit aus dem Geld” sind, werden von Veränderungen des Basispreises verhältnismäßig gering berührt und haben daher Preissensitivitäten nahe bei 0. Der Wert eines Optionsscheines dagegen, der „tief im Geld” ist, besteht fast vollständig aus Innerem Wert. Ein solcher Optionsschein bewegt sich quasi „im Gleichschritt” mit dem Preis des Basiswertes und hat eine Preissensitivität nahe bei 1 (Call) bzw. −1 (Put).

Das Delta ist eine der wichtigsten Kennziffern für den Optionsscheinanleger, denn nur ein ausreichend hoher Wert stellt sicher, dass sich der Wert des Optionsscheins im Einklang mit der erwarteten Bewegung des Basiswertes zu Gunsten des Anlegers entwickelt.

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5.5 Dynamischer Hebel/Omega

Die Schwächen, die die Kennziffer Hebel wie oben beschrieben als Bewertungskriterium für Optionsscheine hat, werden behoben, wenn man die unterschiedlich hohe Preisreagibilität berücksichtigt. Dazu wird der Hebel mit dem Delta des Optionsscheins multipliziert. Die so ermittelte Kennzahl Omega gibt an, um welchen Prozentsatz sich der Kurs des Optionsscheins bei einer Kursveränderung des Basiswerts um ein Prozent verändert.

Es muss darauf hingewiesen werden, dass auch das Omega nur als Indikation für die zu erwartende Performance des Optionsscheins zu verstehen ist. Änderungen der für die Preisberechnung verwendeten impliziten Volatilität können den Preis des Optionsscheines so nachhaltig beeinflussen, dass das Omega keine exakten Ergebnisse mehr liefert.

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5.6 Gamma

Das Delta eines Optionsscheins ist keine statische Kennzahl. Vielmehr bewirken Preisbewegungen des Basiswertes Veränderungen im Delta. Das Mass dieser Änderungen des Deltas wird durch die Kennzahl Gamma gemessen. Je höher das Gamma, desto höher die Änderungen des Deltas bei einer Kursänderung des Basiswertes.

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5.7 Vega

Implizite Volatilität ist keine Konstante, sondern sie variiert je nach Änderung der Erwartungen der Marktteilnehmer. Die Kennzahl Vega gibt an, um welchen Betrag sich der Preis des Optionsscheins verändert, wenn die Volatilität des Basiswerts um eine Einheit steigt bzw. fällt. Ein hohes Vega bedeutet somit, daß der Optionsscheinkurs verhältnismäßig stark auf Veränderungen in der Volatilität des Basiswerts reagiert. Der Wert von Calls als auch Puts steigt, sofern die impliziten Volatilitäten am Optionsmarkt steig

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5.8 Theta

Der Wertverlust, den Optionsscheine mit Ablauf der Restlaufzeit erleiden, wird durch die Kennzahl Theta ausgedrückt. Sie zeigt an, um welchen Betrag der theoretische Wert des Optionsscheins sinkt, wenn die Restlaufzeit des Optionsscheins um eine Einheit, z.B. einen Tag (Tagestheta) oder eine Woche (Wochentheta) zurückgeht.

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5.9 Rho

Da Optionsscheine Termingeschäfte darstellen, spielt der aktuelle Zinssatz für deren Bewertung eine Rolle. Die Reagibilität von Optionsscheinpreisen auf Veränderungen der Zinsen werden durch die Kennzahl Rho gemessen.

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6. Optionsschein Typen

6.1 Traditionelle Optionsscheine

Traditionelle Optionsscheine werden in Kombination mit der Emission einer Optionsanleihe ausgegeben.

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6.2 Naked Warrants

Naked Warrants werden nicht mit einer Optionsanleihe begeben und stehen dadurch nicht in Zusammenhang mit Finanzierungsvorhaben von Unternehmen. Emittenten sind in der Regel Wertpapierhandelshäuser und Banken. Im Gegensatz zu traditionellen Optionsscheinen, bei denen die Lieferung des Basiswertes physisch erfolgt, ist bei „naked Warrants” anstelle der physischen Lieferung des Basiswertes in der Regel ein Barausgleich vorgesehen.

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6.3 Covered Warrants

Eine Untergruppe der Naked Warrants bilden die sogenannten Covered Warrants. Dieser Begriff hat sich mit der Entwicklung des Optionsscheinmarktes inhaltlich weiterentwickelt. Er wurde ursprünglich für Optionsscheine eingeführt, die das Recht zum physischen Bezug von Aktien verbriefen, welche bei dem jeweiligen Emitenten in einem gesonderten Deckungsbestand gehalten wurden. Seit geraumer Zeit wird jedoch auf die Haltung des Deckungsbestandes verzichtet. Mittlerweile beinhaltet der Begriff „Covered Warrants” auch diejenigen Optionsscheine, die durch Cash Settlement (Barausgleich) erfüllt werden.

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6.4 Zins-Optionsscheine

Zins-Optionsscheine verbriefen das Recht zum Kauf (Call) oder zum Verkauf (Put) von Anleihen in Deutschland in der Regel Bundesanleihen- bzw. zum Erhalt einer Ausgleichszahlung bei Überschreiten (Call) bzw. Unterschreiten (Put) eines bestimmten Anleihekurses.

Als Käufer von Zins-Optionsscheinen ist für Sie die Kursentwicklung der Anleihe entscheidend. Diese ist u.a. abhängig von der Entwicklung des jeweiligen Marktzinsniveaus.

Als Inhaber von Zins-Call-Optionsscheinen (bzw. Put-Optionsscheinen) profitieren Sie grundsätzlich von fallenden (steigenden) Kapitalmarktzinsen, da fallende (steigende) Zinsen steigende (fallende) Anleihekurse zur Folge haben.

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6.5 Währungs-Optionsscheine

Währungs-Optionsscheine verbriefen das Recht zum Kauf (Call) oder zum Verkauf (Put) eines bestimmten Betrages einer definierten Währung bzw. zum Erhalt einer Ausgleichszahlung bei Überschreiten (Call) bzw. Unterschreiten (Put) eines bestimmten Währungskurses.

Währungsoptionsscheine gibt es auf die verschiedensten Währungen, wie beispielsweise Euro/US-Dollar, US-Dollar/Japanischer Yen und Euro/Britisches Pfund.

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6.6 Rohstoff-Optionsscheine

Rohstoff-Optionsscheine verbriefen das Recht auf Erhalt einer Ausgleichszahlung bei Überschreiten (Call) oder Unterschreiten (Put) eines bestimmten Preises eines Rohstoffes.

Zu den Rohstoffen zählen vor allem Gold und Rohöl.

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6.7 Index-Optionsscheine

Index-Optionsscheine verbriefen das Recht, eine Ausgleichszahlung bei Überschreiten (Call) bzw. Unterschreiten (Put) eines bestimmten Indexstandes zu erhalten.

Da ein Index als Bezugsobjekt effektiv nicht lieferbar ist, können ausschließlich Ansprüche auf Ausgleichszahlungen bestehen.

Als Basiswert von Index-Optionsscheinen kommen in der Regel Aktienindizes in Frage, wie zum Beispiel der Deutsche Aktienindex DAX oder der US-amerikanische Dow Jones Industria Average Index.

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6.8 Korridor-Optionsscheine

Anleger, die davon ausgehen, dass ein Basiswert über einen längeren Zeitraum eine Seitwärtsbewegung macht und somit innerhalb einer bestimmten Bandbreite notiert, können mit Korridor-Optionsscheinen an dieser Marktentwicklung partizipieren.

Sie gewähren dem Anleger das Recht auf Erhalt eines Ausübungsbetrags am Ende der Laufzeit. Der auszuzahlende Betrag ist davon abhängig, wie lange der jeweilige Basiswert innerhalb der gesetzten Bandbreite notiert.

Üblicherweise sehen die Bedingungen für Korridor-Optionsscheine vor, daß für jeden Bewertungstag, an dem der Abrechnungskurs des Basiswertes innerhalb des durch Ober- und Untergrenze definierten Korridors liegt, ein bestimmter Betrag angesammelt und am Ende der Laufzeit ausgezahlt wird.

Diese Optionsform wird auch als „Single Sided Corridore” bezeichnet. Die sogenannten „Double Sided Corridore” sind in der Regel so konzipiert, daß für jeden Tag, an denen der Kurs des Basiswertes außerhalb des Korridors liegt, ein bestimmter Betrag wieder abgezogen wird.

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6.9 Bottom-Up-Optionsscheine

Bottom-Up Optionsscheine sind eine Sonderform der Korridor-Optionscheine. Sie verbriefen das Recht auf Erhalt eines Ausübungsbetrags am Ende der Laufzeit.

Die Höhe der Zahlung richtet sich danach, an wievielen Bewertungstagen der relevante Kurs des Basiswertes eine bestimmte Grenze (Barriere) überschreitet.

Für jeden Tag, an dem dies der Fall ist, kommt ein in den Optionsbedingungen näher bestimmter Betrag hinzu. Wird die Grenze allerdings unterschritten, bleibt für diesen Bewertungstag die Ansammlung der täglichen Gutschrift aus.

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6.10 Digital-Optionen

Digital-Optionen sind Sonderformen von Call- und Put-Optionsscheinen. Bei Überschreiten (Call) bzw. Unterschreiten (Put) des Basispreises gewähren sie dem Inhaber einen Ausübungsbetrag.

Im Gegensatz zu den Standard Calls und Puts ist die Höhe dieses Betrag jedoch von vornherein fixiert. Unabhängig davon also, in welcher Höhe der Basispreis überschritten (Call) oder unterschritten (Put) wird, erhält der Anleger immer den gleichen, im vorhinein festgelegten Betrag.

Massgeblich ist lediglich, dass der Basispreis über- (Call) bzw. unterschritten (Put) wird. Ist dies nicht der Fall, so verfällt der Optionsschein wertlos.

Digital-Optionen gibt es auch mit europäischem Ausübungsrecht. Dann ist lediglich der Kurs des Basiswertes am Fälligkeitstag relevant für die Frage, ob ein Ausübungsbetrag gezahlt wird oder die Option wertlos verfällt.

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